Unterschiede D – USA
Zwischen einer Immobilientransaktion in Florida und Deutschland bestehten beträchtliche Unterschiede.
Dies fängt schon bei der Suche nach der geeigneten Immobilie an. 
Ein Immobilienmakler hat in Florida im Gegensatz zu Deutschland über das sog. Multiple Listing System (MLS – ein Onlinearchiv aller verfügbaren Immobilien) Zugriff auf sämtliche Immoblien, die in der Gegend auf dem Markt sind, unabhängig davon von welcher Maklerfirma sie angeboten werden.
Wir können Ihnen daher sämtliche für Sie interessanten Immobilien zeigen, die Hinzuziehung mehrerer Makler wird hierdurch überflüssig. Dies spart Ihnen als Käufer viel Zeit und Nerven.
Guter Rat ist kostenlos!
Die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers ist für den Käufer in Florida völlig kostenlos, da die Maklergebühren vollständig vom Verkäufer getragen werden.
Durch die Einschaltung eines Maklers, der für Sie die Funktion des Käufervertreters übernimmt, können Sie sich sicher sein, dass Sie beim Kauf einer Immobilie in einem fremden Land mit anderen gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten jemanden haben, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Da der Verkäufer ebenso durch einen Makler vertreten ist, ist die Einschaltung eines Immobilienmaklers, der die eigenen Interessen vertritt daher unbedingt anzuraten. Der Verkäufermakler vertritt nämlich ebenso ausschließlich die Interessen seines Klienten.
Rechtliche Unterschiede
Als Käufer einer Immobilie in Florida müssen Sie sich stets bewusst sein, dass das amerikanische Recht beträchtliche Unterschiede zum deutschen Recht aufweist.
Auch der Ablauf einer Immobilientransaktion weist erhebliche Unterschiede auf. So bedarf beispielsweise der Kaufvertrag in Florida keiner notariellen Beurkundung, so dass ein rechtswirksamer und verbindlicher Kaufvertrag gar oft per Email oder Fax abgewickelt wird. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet dann erst einige Wochen später bei einer sog. Title Company statt.
Nichtsdestotrotz oder gerade wegen der scheinbar sehr einfachen Abwicklung, gilt es sich vor dem Kauf gut zu informieren und viele Besonderheiten zu beachten, deren sich die meisten Ausländer nicht bewusst sind.
Wir kennen die Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen und weisen Sie auf die wesentlichen Unterschiede rechtzeitig hin. Mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Team bieten wir hierbei zuverlässig professionellen Rat.
Wir sind lizensierter Immobilienmakler (“Realtor”) in Florida, können aber grundsätzlich beim Kauf von Immobilien in ganz USA behilflich sein. Wir übernehmen hierbei gerne die komplette Abwicklung, von der Abholung am Flughafen bis zum Vertrag.
Wir haben ständig zahlreiche Immobilien im Angebot.

